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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Veräußerung Grundstück

Es handelt sich um ein Kaufangebot eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück, welches sich zu jeweils 50 % im Eigentum von A und B befinden. A und B haben dieses Grundstück mit Kaufvertrag vom 16.1.2015 erworben und seitdem im Privatvermögen vermietet. A und B schließen einen notariellen Vertrag am 01.05.2021 über das obige Grundstück mit folgendem Inhalt: (1) Die Parteien sind einig, dass die nachstehenden Angebote auf Basis des Verkehrswerts lt. Gutachten eines vereidigten Sachverständigen gelten. Dieser Wert ist bei Annahme verbindlich festzustellen. (2) Die A bietet dem Angebotsempfänger, nämlich dem B, den Abschluss des Kaufvertrags über ihren Miteigentumsanteil an dem oben genannten Wohnungseigentum an, und zwar zu einem Kaufpreis laut Gutachten gem. Abs. (1), s.o. Dieses Angebot kann nur in der Zeit zwischen dem 01.02.2025 und dem 15.02.2025 angenommen werden. Falls B das Angebot nicht bis zum 15.02.2025 annimmt, ist dieser verpflichtet, der A seinen 50%igen Miteigentumsanteil anzubieten. Dieses Angebot kann nur bis zum 28.02.2025 angenommen werden. Frage: Wurde durch diesen Vertrag (Kaufangebot) der Steuertatbestand des § 23 EStG erfüllt, da diese Vereinbarung als Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 EStG innerhalb der Zehnjahresfrist anzusehen ist?
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