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§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG,Notarvertrag

Sachverhalt: Natürliche Person A ist Eigentümer einer Wohnimmobilie (im Privatvermögen). Die Immobilie wurde langfristig vermietet. Der Notarvertrag ist zehn Jahre und einen Tag her. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte jedoch sechs Monate nach Unterschrift des Notarvertrags und ist somit erst neun Jahre und sechs Monate her. Frage: Wenn A diese Immobilie verkauft, unterliegt diese dann der Besteuerung gem. § 23 EStG? Kommt es für die Zehn-Jahres-Frist auf den notariellen Vertrag oder auf den Übergang von Nutzen und Lasten an?
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