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§ 23 EStG,teilentgeltlich,Vorbesitzzeiten

Mandant M hat die Möglichkeit, ein Grundstück von einem fremden Dritten V zu erwerben und danach innerhalb kurzer Zeit (sechs Monate) wieder zu veräußern. Kaufpreis: 50.000 € Verkehrswert: 150.000 € Wert nach BewG ist unbekannt, soll aber auch keine Rolle spielen. Dass der Veräußerungsvorgang grundsätzlich steuerpflichtig wird, ist unstrittig. Ebenso gehe ich von einer Schenkung aus in Höhe der Differenz von Kaufpreis und Wert gem. BewG. Frage: Wie ist der Veräußerungsgewinn bei der Einkommensteuer zu ermitteln? Das Grundstück wurde ja lediglich zu 1/3 entgeltlich erworben, gelten für die unentgeltlich erworbenen 2/3 die Vorbesitzzeiten des Veräußerers V und unterliegen sie somit nicht der Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (BMF vom 5.10.2000, BStBl. I S. 1383, Nr. 6.3)?
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