Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 23 EStG,Selbstnutzung,Scheidung

Eheleute haben ein bebautes Grundstück im Jahre 2016 gemeinschaftlich als Bruchteilsgemeinschaft erworben (obligatorisches Rechtsgeschäft), 2017 Einzug in das neue Familienheim. Im Jahr 2019 war die Trennung, der Mann ist ausgezogen und in seine vermietete ETW eingezogen, dauernd getrennt lebend seit 16.10.2019. Im Jahr 2021 wird das Haus von beiden Parteien veräußert. Frage: Ist der Auszug im Jahr 2019 schädlich für die Berechnung der Frist i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG? Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft für den ausgezogenen Mann vor?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen