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§ 23 EStG,andere Wirtschaftsgüter

A, B und C sind Inhaber einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft erzielt unstrittig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Vermietet werden ein Hotelgebäude einschließlich der Möblierung und Kücheneinrichtung. Das Objekt soll fünf Jahre nach Anschaffung veräußert werden. Fragen: a) Welche Behaltefrist gilt für die Möblierung und die Kücheneinrichtung? b) Handelt es sich bei der Möblierung und der Kücheneinrichtung um Gegenstände des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG)?
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