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Einkommensteuer,Anschaffungsnahe Herstellungskosten,Personenaufzug

Unser Mandant hat ein ehemaliges Hotel erworben, welches er nach Umbau künftig an die Ehefrau zum Betrieb einer Pflegeeinrichtung vermietet. An der Außenwand soll ein Personenaufzug angebracht werden. Hierbei handelt es sich um einen selbständigen Gebäudeteil, welcher nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben ist, da der Personenaufzug (Fahrstuhl) primär der Gebäudenutzung dient. Es stellt sich die Frage, ob diese von vornherein als Herstellungskosten zu behandelnden Aufwendungen mit in die BMG für die 15-%-Grenze bzgl. nachträglicher AK/HK einzubeziehen sind.
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