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Abflussprinzip,Umsatzsteuervorauszahlung,Überweisung

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2020 wurde von meinem Mandanten am 10.01.2021 (= Sonntag!) per Online-Überweisung bezahlt. Die Wertstellung auf dem Kontoauszug erfolgte am 11.01.2021. Meine Frage: Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung Dezember 2020 als Betriebsausgabe dem Jahr 2020 oder dem Jahr 2021 zuzuordnen?
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