Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Realteilung,§ 23 EStG

Steuerpflichtige A und B entnehmen am 01.10.2011 ein ungeteiltes, vermietetes Mehrfamilienhaus aus dem Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen GbR ins Privatvermögen. Beide sind zu je 50 % beteiligt. Bei der Entnahme werden die stillen Reserven aufgedeckt. Im Jahr 2015 erfolgt eine Teilungserklärung, bei der das Mehrfamilienhaus in sieben Eigentumswohnungen unterteilt wird. Gesellschafter A erhält drei, Gesellschafter B vier Wohnungen. Man ist sich darüber einig, dass das Wertverhältnis der übernommenen Wohnungen je 50 % des Gesamtwerts beträgt. Der Sachverhalt wird vergleichbar einer Realteilung behandelt. Stille Reserven werden nicht aufgedeckt. Nach dem 01.10.2021, also mehr als zehn Jahre nach der Entnahme aus dem Betriebsvermögen, jedoch weniger als zehn Jahre nach der Realteilung, veräußern A und B sämtliche Eigentumswohnungen (not. Beurkundung nach dem 01.10.2021). Liegt hier ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG vor, begann also mit der Realteilung die Zehnjahresfrist neu?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen