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Fünftelregelung,Betriebliche Altersvorsorgeverträge

Zunehmend kommt es zur Auszahlung betrieblicher Altersvorsorgeverträge im Rahmen von Kapitalauszahlungen durch Wahrnehmung des Wahlrechts. Die BAV-Guthaben wurden teils durch Entgeltumwandlungen oder durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers angesammelt. Die Bescheinigungen der Versicherer sind in jedem Fall zu prüfen. Die steuerliche Frage ist, ob die sog. Fünftelregelung anwendbar ist. Welche Dokumente sind geeignet, um die Voraussetzungen prüfen zu können? Wie ist die Praxis dazu?
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