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Stiftung,Stiftungsgründung

Mein Mandant besitzt zwei Mehrfamilienhäuser. Er befasst sich mit der Frage, ob es eventuell die Möglichkeit gibt, die Mehrfamilienhäuser in eine Familienstiftung oder in eine gemeinnützige Stiftung einzubringen. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. MFH A, Mietwohngründstück, zu 100 % vermietet Anschaffung im Jahr 2002 Verkehrswert  2.500.000 € Ertragswert 859.000 € Bankdarlehen 372.000 € MFH B, Mischwohngrundstück, 50 % vermietet, 50 % Eigennützung Anschaffung im Jahr 2009 Verkehrswert 4.300.000 € Ertragswert 1.108.000 € Bankdarlehen 800.000 € 1. Unentgeltliche Übertragung des Grundstücks auf zwei Stiftungen a. Fällt Grundwerbersteuer an? b. Fällt Schenkungsteuer an? c. Welche Steuerklasse und welche Freibeträge gibt es bei der Schenkung? d. Kann das Darlehen mit auf die Stiftung übertragen werden? e. Tritt die Stiftung in die Fußstapfen den Schenkers bezüglich der Zehn-Jahres-Frist nach § 23 EStG? 2. Entgeltlicher Übertrag des Grundstücks auf zwei Stiftungen a. Fällt Grunderwerbsteuer an? b. Kann das Darlehen mit übertragen werden? c. Was passiert mit den übersteigenden Beträgen? i. Wäre das eine Spende an die Stiftung? ii. Könnte die Spende im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, nur bei der gemeinnützigen Stiftung oder auch bei der Familienstiftung?
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