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§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG,§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Mischfall

Wir bitten um gutachterliche Stellungnahme bei nachfolgendem Sachverhalt: Gesamthand, eine grundstückshaltende GbR, besteht aus den Beteiligten A: 50 %, B: 25 %, C: 25 %. Der neu hinzutretende Beteiligte D erwirbt von A die genannten 50 %. Nach dem Erwerb verkauft die neue GbR B, C und D einen Anteil an dem Immobilienvermögen innerhalb der Spekulationsfrist nach § 23 EStG. Das veräußerte Immobilienvermögen befand sich vor der Veräußerung länger als zehn Jahre im Eigentum der A, B, C GbR. Löst der Vorgang eine Spekulationssteuer nach § 23 EStG aus?
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