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Privates Veräußerungsgeschäft,Rückabwicklung Schenkung,Spekulationsfrist

Im Jahr 02 haben unsere Mandanten (Eltern) mehrere Grundstücke (Gebäude/Grund und Boden) für 1.000 T€ erworben und anschließend fremdvermietet. Im Jahr 21 haben die Eltern das Eigentum an diesen Grundstücken unentgeltlich auf ihre Tochter übertragen, sich aber den jeweiligen Nießbrauch vorbehalten (Abt. II) sowie vertragliche Rückabwicklungsklauseln vereinbart. Im Jahr 22 tritt einer der vereinbarten Fälle ein und die Eltern werden durch Rückabwicklung wieder Eigentümer. Im Jahr 22 verkaufen die Eltern die gesamten Grundstücke für 4.000 T€. Liegt hier ein Fall i.S. des § 23 EStG vor, da die Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung einen Neubeginn der Zehnjahresfrist auslöst, oder ist die Veräußerung nicht der Steuer zu unterwerfen? Welche Rechtsgrundlage ist hier einschlägig?
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