Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verkauf,Immobilie

Mandantin wohnt auf Sylt in einem eigengenutzten Haus. Dieses steht im 100%igen Eigentum unserer Mandantin. Im April 2022 hat die Mandantin ein weiteres Haus auf Sylt gekauft. Übergang des Eigentums erfolgte am 12.07.2022. Nach diversen Umbauarbeiten sollte das Haus von unserer Mandantin eigengenutzt werden. Das „alte“ Haus auf Sylt sollte dann nach dem Umzug veräußert werden. Mit den Renovierungsarbeiten im neuen Objekt wurde bereits begonnen. Jetzt hat sich die Situation unserer Mandantin geändert, und sie möchte das im April 2022 gekaufte Haus nicht selbst nutzen, sondern nach Fertigstellung der Renovierungsmaßnahmen veräußern. Ein gewerblicher Grundstückshandel scheidet aus. Die Mandantin hat zwar erst kürzlich ihre langjährig privat genutzte Immobilie im Raum Stuttgart verkauft, dies war aber dem Umzug nach Sylt geschuldet. Weitere Veräußerungen von Immobilien gibt es nicht. Allerdings könnte die Veräußerung des neuen Objekts auf Sylt im Rahmen des § 23 EStG steuerpflichtig sein. Unsere Mandantin hat das Haus noch nicht selbst bewohnt und wird es wohl auch bis zur Veräußerung nicht selbst bewohnen. Es bestand nur die Absicht der Selbstnutzung. Reicht die Absicht der Selbstnutzung durch die Steuerpflichtige aus, die Immobilie steuerfrei zu veräußern, auch wenn sie tatsächlich nie darin gewohnt hat? Ein Leerstand oder die Renovierung vor Einzug oder nach Auszug im Rahmen der Prüfung, ob eine zuvor vermietete Immobilie in drei Kalenderjahren selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde, ist unschädlich für eine steuerfreie Veräußerung (vgl. BMF-Schreiben zu § 23 EStG). Kann dies auf den Fall einer Veräußerung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf mit von vornherein beabsichtigter Eigennutzung übertragen werden? Auch bei Kauf einer vermieteten Wohnung, umgehender Kündigung wegen Eigenbedarfs, anschließender Renovierung und daran anschließendem Einzug in die Wohnung wäre die Veräußerung innerhalb von drei Jahren nicht steuerpflichtig nach § 23 EStG, da die Absicht zur Eigennutzung von vornherein bestand. Wie hat die Beweislast der Steuerpflichtigen zu erfolgen, dass bei Kauf der Immobilie bereits die Absicht der Selbstnutzung bestand? Hilft es, wenn die Mandantin kurzzeitig vor Veräußerung in der Immobilie wohnt (es ist bekannt, dass die Immobilie dabei voll ausgestattet und zu Wohnzwecken geeignet eingerichtet sein muss)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen