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Einkommensteuer,Waldgrundstück,§ 23 EStG

Folgende Fragestellung beschäftigt uns. Frau B hat seit mehr als 50 Jahren ein Waldstück. Dieses Waldstück wurde vor 50 Jahren gekauft. Mit diesem Waldstück ist in diesen 50 Jahren nichts passiert, kein Holzverkauf oder dergleichen, wirklich nichts. Dieses Waldstück ist auch in keinem forstwirtschaftlichen Vermögen ausgewiesen. Frau B hat nie ein forstwirtschaftiches Vermögen angegeben und auch nie eine Anlage L abgegeben. Frau B hat nun im Jahr 2019 von diesem Waldstück (22.034 m2) eine Teilfläche von 5.200 m2 veräußert. Die Frage, die sich stellt, ist, ob dieser Verkauf als privater Verkauf zählt (für die Einkommensteuer somit nicht von Interesse) oder als Verkauf von BV aus Forstwirtschaft.
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