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Grundstücksveräußerung,Bauland,§ 23 EStG

Ein Mandant hat eine Immobilie im Juni 2017 für einen Preis von 385.000 € zzgl. 45.000 € Kaufnebenkosten erworben. Anschaffungskosten insgesamt 430.000 €. Es handelt sich hier um ein Zweifamilienhaus mit insgesamt 145 m² Wohnfläche und 1.850 m² Grundstück. EG mit 90 m² wurde ab Kauf des Objekts selbst genutzt. 1. OG mit 55 m² wird seit Oktober 2017 vermietet. Grundstücksgröße ist insgesamt 1.850 m². In der Steuererklärung wurde das Grundstück mit insgesamt 185.000 € bewertet. Das Grundstück wurde am 09.04.2020 vermessen. Davon wurden danach 930 m² getrennt. Im Juli 2020 wurde das getrennte Grundstück als Baugrundstück für 400.000 € verkauft. Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? Fällt Spekulationssteuer an, wenn ja, welcher Betrag wird der Spekulationssteuer unterworfen? Wird der Verkauf des Grundstücks als privatgenutzter und vermieteter Teil aufgeteilt und wird dabei lediglich der Teil des vermieteten Anteils der Besteuerung unterworfen?
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