Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 23 EStG,Scheidungsfolgevereinbarung,Entgeltlichkeit

Sachverhalt: Anschaffung ETW im Jahr 2007 Scheidungsfolgevereinbarung im Jahr 2013 Veräußerung ETW im Jahr 2019 Im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung wurde Folgendes vereinbart: Eheleute sind jeweils zu je 1/2 Eigentümer eines EFH. Restdarlehen im Jahr 2013: 55.000 €. EF übernimmt hälftigen Anteil vom EM. Eheleute sind zu je 1/2 Eigentümer der o.g. ETW. Restdarlehen im Jahr 2013: 32.000 €. EM übernimmt hälftigen Anteil der EF. Für Mehrwert des Hauses gegenüber der ETW zahlt EF an EM 11.000 €. Liegt durch die Übertragung des Anteils an der ETW im Jahr 2013 ein privates Veräußerungsgeschäft vor, als die ETW im Jahr 2019 veräußert wurde? Wenn ja, liegt ein teilentgeltlicher Vorgang vor, da nur Restdarlehen übernommen wurden, oder gilt die Übertragung des EFH und der ETW als Tausch und damit als vollentgeltlicher Anschaffungsvorgang?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen