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§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG,zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wirtschaftsgut,Veräußerung eines zeitweise leerstehenden Wohngebäudes

Die Eheleute hatten einen gemeinsamen Wohnsitz. Aufgrund familiärer Probleme erwarb der Ehegatte mit Kaufvertrag vom 21.12.2020 ein Einfamilienhaus. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Gefahr erfolgte mit dem Tag des Kaufvertrags. Die Eigentumsumschreibung erfolgte am 21.04.2021. Der Ehegatte verlegt seinen Wohnsitz nach den Beräumungs-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten am 26.05.2021 in das Objekt. Nach der Versöhnung der Eheleute zog der Ehegatte noch im Jahr 2021 wieder in den gemeinsamen Wohnsitz zurück. Das erworbene Einfamilienhaus ist nun ungenutzt und soll verkauft werden. Es stellt sich nun die Frage, ob aufgrund der zeitnah geplanten Veräußerung ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt oder aufgrund der ausschließlich privaten Nutzung nicht?
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