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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Ablösung Vorbehaltsnießbrauch,Rentenzahlung

Mutter hat im Jahr 2021 Eigentumswohnungen (Eigentümerin seit 2003) auf ihren Sohn gegen Einräumung Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Verkehrswert der Wohnungen 1.000.000 € Kapitalwert Nießbrauch 350.000 € AK/HK der Mutter 700.000 € Die Wohnungen sollen veräußert werden. Verzicht Vorbehaltsnießbrauch gegen wiederkehrende Leistungen in Höhe des bisherigen Jahreswerts des Nießbrauchs. Führen die wiederkehrenden Leistungen in Höhe des Barwerts zu Anschaffungskosten mit der Folge, dass beim Verkauf ein Spekulationsgewinn zu versteuern ist? Sind die wiederkehrenden Leistungen (BFH v. 14.2.1996 – X R 106/91) nicht als Sonderausgaben abziehbar? Sind die wiederkehrenden Leistungen beim Nießbraucher mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 bb steuerbar?
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