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§ 23 EStG,Ablösung eines Nießbrauchsrechts als neuer Anschaffungsvorgang

Meine Mandantinnen sind Mutter und Tochter. Der Vater hat im Jahr 2002 zwei Immobilien auf die Tochter übertragen, sich aber den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten. Außerdem hat der Vater – aufschiebend bedingt durch sein Ableben – seiner Ehefrau (also der Mutter der Tochter) ebenfalls dieses lebenslange unentgeltliche Nießbrauchsrecht eingeräumt. Der Vater ist im Mai 2022 verstorben. Nunmehr möchte die Tochter (natürlich in Absprache mit der Mutter) diese beiden Immobilien veräußern. Im Vorfeld dieser Übertragung wird die Mutter auf ihr Nießbrauchsrecht gegen Zahlung einer „Abfindung“ seitens ihrer Tochter von 75 T€ verzichten. Die Tochter wird diese 75 T€ aus dem Verkauf der Immobilien leisten. Das Nießbrauchsrecht hat aktuell einen Wert gem. BewR von ca. 250 T€. Es stellten sich mir folgende Fragen: 1. Stellen die 75 T€ „Abfindung“ eine steuerpflichtige Einnahme bei der Mutter dar? 2. Stellen die 75 T€ bei der Tochter (nachträgliche) Anschaffungskosten für die beiden Immobilien dar? Und wenn ja, entsteht dann durch den jetzigen Verkauf der Immobilien ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn bei der Tochter, obwohl sie diese die Immobilien ja schon vor knapp 20 Jahren seitens des Vaters überschrieben bekommen hat?
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