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Abfindung,Miete

A ist Hauptmieter einer Immobilie. Der Mietvertrag ist auf 15 Jahre abgeschlossen mit der Option auf weitere 15 Jahre. Die Restlaufzeit des Mietvertrags beträgt aktuell noch 13 Jahre. A untervermietet die Immobilie an eine GmbH, erzielt also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Eigentümer B der Immobilie möchte diese verkaufen. Potentielle Käufer wären die Gesellschafter der GmbH bzw. die GmbH. Um die Immobilie verkaufen zu können, möchte B das Mietverhältnis mit A auflösen. A soll für die vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses eine Abfindung erhalten. 1. Wäre die Abfindung bei A steuerpflichtig? 2. Wäre ggf. die Fünftelregelung anwendbar? 3. Wäre es möglich, die Abfindung auf die derzeit aktuelle Restlaufzeit des Mietverhältnisses zu verteilen und damit die Versteuerung zu strecken?
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