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§ 23 Abs. 3 EStG,Berechnung des Veräußerungsgewinns bei einem Wohnrecht

Der Mandant hat eine Wohnung gekauft. Die Wohnung hat er wieder innerhalb der Spekulationsfrist verkauft. Der Veräußerer hatte ein Wohnrecht für die Wohnung sich selbst vorbehalten, daher konnte der Käufer die Wohnung nicht nutzen. Wird das Wohnrecht bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns berücksichtigt? Meines Erachtens: Wert Wohnrecht zum Tag der Anschaffung minus Wert des Wohnrechts am Tag der Veräußerung ...?
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