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§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG,BMF-Schreiben vom 19.08.2013,Abfindung eines Anspruchs auf Witwenversorgung bei Wiederheirat

Ein Witwer erhält vom Versorgungswerk seiner verstorbenen Ehefrau eine einmalige Kapitalabfindung für seine Rentenansprüche an das Versorgungswerk. Die Abfindung wird auf Antrag des Witwers wegen seiner erneuten Heirat bezahlt. Ist die Abfindung einkommensteuerpflichtig und wenn ja, welche Einkunftsart liegt vor?
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