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Privates Veräußerungsgeschäft,Gewerblicher Grundstückshandel,Mehrfamilienhaus

M ist Bau-Ingenieur und gelegentlicher Grundstücksmakler. Seit vielen Jahren hat er bei seinen Immobilien klar und für das Finanzamt transparent zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel getrennt. Im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels hat M in den Jahren 2012–2014 diverse Wohnungen verkauft und im Rahmen des Gewerbebetriebs versteuert. Im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung gab es folgende Verkäufe: 1) Wohnimmobilie A am 23.12.2003 gekauft und am 23.09.2015 verkauft (Beurkundungstermine), Verkauf, weil sonst hohe Instandhaltungskosten angestanden hätten. 2) Die zweite und letzte private Immobilie B war eine Eigentumswohnung, Kaufdatum im Jahr 2008 und Verkauf am 06.04.2021 (Entnahme aus dem gewerblichen Grundstückshandel in das Privatvermögen im Jahr 2015!). Hier war der Grund, dass die Wohnung sehr umfangreich saniert werden musste und durch den Mietendeckel und die Mietpreisbremse niemals eine wirtschaftliche Miete hätte erzielt werden können. 3) Jetzt geht es um Immobilie C, die im Jahr 2007 gekauft (private Vermögensverwaltung) wurde, welche mit einem Seitenflügel und einem Gartenhaus bebaut war und ist. Nun wurde durch M ein weiteres Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück gebaut. Das Grundbuch wurde dabei nicht verändert. Die Bauanzeige erfolgte am 15.10.2018. Der Bauantrag wurde im Jahr 2016 gestellt. M hat bis heute nichts unternommen, was eine Verkaufsabsicht für Objekt C nahelegen könnte. Die Finanzierung ist sehr langfristig über 15 Jahre abgeschlossen und endet erst am 30.06.2032. Frage: Wenn M jetzt im Jahr 2022 das Objekt C vollständig verkauft: a) Handelt es sich um ein Zählobjekt im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels? b) Welchen Zählerstand hat M dann? c) Ist der Verkauf einkommensteuerpflichtig? d) Wenn der Verkauf einkommensteuerpflichtig wäre: Ab wann wäre der Verkauf nicht mehr einkommensteuerpflichtig?
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