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Forderungsausfall,§ 20 EStG,§ 23 EStG,BMF-Schreiben vom 18.01.2016

Unser Mandant hat im Juli 2021 ein Konto bei einer Handelsplattform/Investitionsplattform eröffnet. Es sollte in verschiedene Produkte und Kryptowährungen investiert werden. Die Einzahlungen beliefen sich auf 105.000 €. Seit Oktober 2021 ist die Internetseite der Plattform nicht mehr erreichbar. Gegen das Unternehmen wurde wegen Betrugs Strafanzeige erstattet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt bereits gegen die Verantwortlichen. Können die verlorenen Investitionen im Zusammenhang mit diesem Betrug in der Einkommensteuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden?
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