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§ 23 EStG,Trennungstheorie,direkte Zuordnung des entgeltlichen Teils zum unentgeltlichen Teil

Unsere Mandantin hat 2017 im Zuge einer Erbauseinandersetzung ein fremdvermietetes Mehrfamilienhaus teilentgeltlich erworben, etwa zu 40 % entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich. Unsere Mandantin möchte diese Immobilie nun wieder teilentgeltlich auf ihren Sohn weiterübertragen. Zur Vermeidung eines privaten Veräußerungsgeschäfts im Sinne des § 23 EStG müsste unsere Mandantin m.E. in dem Umfang, in dem sie 2017 unentgeltlich erwarb (60 %), nunmehr entgeltlich veräußern und im Umfang des damals entgeltlich erworbenen Teils (40 %) nunmehr unentgeltlich auf ihren Sohn übertragen. Frage: Kann auf diese Weise das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts vermieden werden? Ist meine Bruchteilssichtweise zutreffend? Begründen Sie Ihre Stellungnahme bitte mit Rechtsprechungs- und/oder Literaturnachweisen.
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