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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Anschaffungszeitpunkt

Sachverhalt: X gehört ein Haus, in dem ihre Mutter lebte (Nießbrauch eingeräumt mit einem Jahreswert von 12.000 €). Die Mutter ist im November 2021 verstorben, ein Testament existiert nicht, X hat noch eine Schwester. Das Haus gehörte einer (vermögensverwaltenden) Kommanditgesellschaft mit der Mutter als Komplementärin (Festkapitalanteil von 15.000 DM) und X und ihrer Schwester als Kommanditistinnen mit einem jeweiligen Festkapitalanteil von 2.500 DM. Im Jahr 2015 wurden Anteile der Mutter jeweils an X und ihre Schwester übertragen. Die Schwester übertrug im gleichen Zuge ihre Anteile an X, was zur Beendigung der Kommanditgesellschaft ohne Liquidation führte. Damit ist das Haus in den Besitz der X übergegangen. Der Gesamtwert des Hauses wurde 2015 mit 230.000 € angegeben, der Gesamtwert der KG-Beteiligungen mit 172.500 €. X und ihrer Schwester gehörte jeweils 1/2 eines weiteren Hauses. X hat in derselben Urkunde (Übertragung der KG-Anteile im Jahr 2015) ihre Hälfte an die Schwester übertragen. Der Wert dieses Hauses wurde mit 115.000 € angegeben. Fragestellung: Ist die steuerfreie Veräußerung des Hauses nach § 23 EStG bereits möglich oder würde diese noch innerhalb der Spekulationsfrist erfolgen? Ist ggf. § 23 (1) Satz 3 und 4 EStG (zumindest anteilig) anwendbar?
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