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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Betriebsvermögen

Folgende Frage zum Verkauf eines Flurstücks. Unserer Meinung nach handelt es sich dabei um ein Freizeitgrundstück. Dieses wurde von der Mutter unseres Mandanten in den 80er Jahren erworben und mit einer Freizeithütte bebaut. Verkauft hatte ihr das Grundstück ein Vertriebler. Auch dieser nutzte das Grundstück nicht landwirtschaftlich, sondern sollte es zum Campen nutzen. Eine landwirtschaftliche Nutzung lag also selbst vor dem Verkauf an die Mutter nicht vor. Sie hat es als Privatvermögen erworben und nie in ein Betriebsvermögen eingelegt. An dieser rein privaten Nutzung hat sich auch nach der Übertragung an unseren Mandanten 2007/2008 nichts geändert. Das Grundstück wurde von ihm nie landwirtschaftlich genutzt, unser Mandant ist und war auch kein Landwirt. Es handelt sich um ein Grundstück in Hanglage mit großen Findlingen darin. Es wurde weder gemäht noch gemulcht, woraufhin es schließlich anfing zu verwildern. Die Versicherung bei der Berufsgenossenschaft wurde im Jahr 2013 gekündigt. Dass unser Mandant keine Zeit fand, das Grundstück zu nutzen oder zu pflegen, ist auch der Grund dafür, dass er es letztendlich verkauft hat. Soweit uns bekannt ist, wird es auch von den aktuellen Eigentümern zum Freizeitausgleich am Wochenende genutzt. Wir gehen von einem steuerfreien Privatverkauf aus. Unser Mandant möchte aber wissen, ob es sich bei dem Grundstück nicht doch ggf. um Betriebsvermögen aus Vermietung und Verpachtung handelt.
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