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Veräußerungsgewinn,Selbstnutzung

Zwei Schwestern haben im Jahr 2017 eine Wohnung gekauft. Diese Wohnung wurde vier Jahre lang von den Eltern bewohnt. Die Eltern mussten jetzt aus Altersgründen in ein Altersheim umziehen. Die Schwestern haben nach dem Auszug der Eltern die Wohnung verkauft. Frage: Zählt die Nutzung der Eltern als eigengenutzt? Muss der Erlös aus dem Verkauf als Spekulationsgewinn von den beiden Schwestern versteuert werden, oder ist er zu behandeln, als ob es sich um eine eigengenutzte Wohnung handelt, so dass der Verkauf vor Ablauf der Zehnjahresfrist nicht zum Tragen kommt?
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