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Grundstücksveräußerung,Grünfläche ? Bauland,§ 23 EStG

Ein Mandant hat vor über zehn Jahren ein Grundstück erworben. Damals war das Grundstück als Wiesengrundstück (kein Baugrundstück) ausgezeichnet. Im Jahr 2014 erfolgte dann die Umwidmung des Grundstücks in baureifes Land. Der Mandant hat darauf ein Haus (nicht selbst bewohnt) erbaut und dieses bis jetzt vermietet. Das Haus soll nun verkauft werden. Die Frage: Ist die Umwidmung des Grundstücks von Grünfläche in Bauland maßgebend für den Zeitpunkt des Erwerbs? Das heißt, gilt für die Zehnjahresfrist zur steuerfreien Veräußerung das Jahr der Anschaffung des Grundstücks allgemein, oder gilt erst der Zeitpunkt, ab dem das Grundstück als Bauland ausgewiesen worden ist?
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