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Veräußerung Grundstück,Eigene Wohnzwecke,§ 23 EStG

Eine Mandantin hat eine von den Eltern neu angeschaffte Wohnung (2013) im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge erhalten. Die Eltern haben sich bei der Überschreibung der Immobilie das Wohnrecht zurückbehalten. Nachdem die Eltern verstorben waren, wurde die Wohnung mit einem erheblichen Gewinn veräußert, die Zehnjahresfrist konnte nicht eingehalten werden. Gibt es eine Möglichkeit, die Nutzung der Wohnung durch die Eltern der eigenen Nutzung i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG gleichzustellen?
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