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§ 23 EStG,teilentgeltlicher Erwerb,Berechnung der Zehn-Jahres-Frist

Die Mutter überträgt an ihre vier Kinder eine ETW. Die ETW hat nach der Bewertung im Sachwertverfahren einen Wert von 2,5 Mio. €. Die Mutter behält den Nießbrauch an der ETW mit berechnet 376 T€. Die Kinder sollen jeweils 200 T€ (also 800 T€) an die Mutter zusätzlich bezahlen. Wert der Gegenleistung somit 1.176 T€. Frage: Ist die Übertragung der Wohnung noch als reine Schenkung zu sehen oder muss hier von einem Teilkauf ausgegangen werden? Dies wäre dann von Bedeutung, wenn die Mutter innerhalb der Zehnjahresfrist verstirbt und eines der Kinder dann seinen Anteil veräußert. Dann könnte dies zu einem Fall des § 23 EStG werden.
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