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§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Miteigentumsanteil,Abriss und Neubau

Unsere Mandant A besitzt ein Einfamilienhaus. Dieses wird vermietet und es werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hierüber erklärt. Das Haus samt Grundstück befindet sich seit über zehn Jahren in seinem Besitz. Er überlegt, dieses Grundstück inkl. Haus zu 2/3 an einen fremden Dritten B zu verkaufen. Nach Verkauf gehören 2/3 des Grundstücks B und 1/3 des Grundstücks A. Diese beiden, A + B, möchten das vorhandene Gebäude abreißen und ein neues Haus errichten. Das Haus wird aus vier ETW bestehen, wobei jeweils zwei auf A und zwei auf B entfallen sollen. Uns stellt sich folgende Frage: Sollte A sich entscheiden, eine Eigentumswohnung zu verkaufen, wäre hierbei die Spekulationsfrist zu beachten?
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