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Ablösung Wohnrecht,Anschaffung,§ 23 EStG

X erbt ein kostenloses Wohnrecht von ihrem verstorbenen Ehemann am 10.10.2021. Die Schwester der verstorbenen Person erbt das Haus, in dem X das Wohnrecht hat. Die Schwester erwirbt das Wohnrecht zu einem Kaufpreis von 110.000 € am 12.03.2022. Liegt hier ein steuerbarer Vorgang vor? Wenn ja, welche Einkunftsart? Fällt dies unter den Progressionsvorbehalt? Wie sind die Einkünfte aus dem erhaltenen Kaufpreis zu ermitteln?
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