Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Schadenersatz,Kapitalertragsteuer

Wir haben folgenden Sachverhalt zu beurteilen. Auf Grund einer Fehlberatung eines Berufskollegen ist folgender Sachverhalt entstanden: Ein Gesellschafter einer GmbH hat eine Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage erhalten. Nun hat das Finanzamt korrekterweise Kapitalertragsteuer festgesetzt. Der Mandant war jedoch durch den Vorberater fälschlich beraten. Der Mandant (Gesellschafter) muss nun die von der GmbH getragene Kapitalertragsteuer an diese zurückzahlen. Er hat sich mit seinem Vorberater darauf geeinigt, dass dieser einen Teil dieser Zahlung ersetzt. Somit zahlt der Berufskollege an unseren Neumandanten eine Summe von etwas 50 % der angefallenen Kapitalertragsteuer. Fraglich ist nun, wie diese Zahlung bei dem Mandanten (Einzelperson) steuerlich zu behandeln ist. Ist dies als Schadenersatz steuerfrei oder muss hierauf eine Versteuerung erfolgen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen