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Spekulationsfrist,wirtschaftliches Eigentum,Ankaufsrecht

Ankaufsrecht A-GmbH – Gesellschafter A: 52 %; Gesellschafter B: 48 % der Anteile; B ist Eigentümer der an die A-GmbH verpachteten Immobilie. Diese befindet sich im Privatvermögen des B. B möchte A ein Ankaufsrecht einräumen (ohne Preisvereinbarung bzw. Zeitpunkt). 1. Könnte dies für B als ein schädliches Ereignis i.S.d. § 23 EStG zu sehen sein? Generell nein bei Ankaufsrecht oder je nach Vereinbarungen? 2. Könnte sich durch dieses Ankaufsrecht das Risiko einer Betriebsaufspaltung ergeben, da nun ein mögliches Zugriffsrecht auf das Gebäude durch B vorhanden ist?
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