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Veräußerungsgeschäft EFH,Eigengenutzte Wohnung,§ 23 EStG

Das Ehepaar bewohnt ein EFH, das bisher ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Zusätzlich hat das Ehepaar eine Ferienwohnung, die demnächst veräußert werden soll. Da die Zehnjahresfrist noch nicht um ist, wird der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein. Auch das selbst bewohnte EFH soll nun verkauft werden. Frage: Führt der Umstand, dass der Verwaltungssitz der Ferienwohnung an den Wohnort verlegt wird, automatisch dazu, dass eine unternehmerische Nutzung des EFH vorliegt mit der Folge, dass auch der Veräußerungsgewinn für das EFH zumindest anteilig steuerpflichtig werden würde? Ergänzung: Die Ferienwohnung wird mit USt vermietet. Ein Arbeitszimmer im EFH wurde nie geltend gemacht und soll auch nicht geltend gemacht werden. Vom Flächenanteil ist das Arbeitszimmer so gering, dass kein notwendiges BV gemäß § 8 EStDV vorliegt.
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