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§ 23 EStG,Veräußerung durch Erben,Fristen

Der Mandant hat ein Einfamilienhaus geerbt. Dieses wurde im Jahr 2017 von seinen Eltern erworben und zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Nach dem Tod des letzten Elternteils im Mai 2022 plant der Mandant nun den Verkauf dieser Immobilie. Da mit einem entsprechenden Wertzuwachs zu rechnen ist, stellen sich Fragen nach möglichem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft: 1) Kann auch der Mandant als Erbe das Objekt im Jahr 2022 steuerfrei verkaufen, wg. Selbstnutzung der Rechtsvorgänger in den Jahren 2020, 2021 und mind. an einem Tag im Jahr 2022? 2) Ist hier eine Frist zu beachten (evtl. drei oder sechs Monate seit Todestag), um diese Handlung noch den Erblassern bzw. in zeitlichem Zusammenhang zuordnen zu können? 3) Im Jahr 2023 wäre ein Verkauf nicht mehr steuerfrei möglich, da nicht mind. einen Tag zu eigenen Wohnzwecken genutzt? 4) Falls ein steuerfreier Verkauf im Jahr 2022 möglich ist, wird erwogen, das Objekt ggf. zum Verkehrswert an die Ehefrau zu verkaufen, weil das Objekt womöglich länger in der Vermarktung sein wird, damit steuerfreie Realisierung der stillen Reserven beim Mandanten. Bei Verkauf durch die Ehefrau im Jahr 2023 zwar Spekulationsgeschäft, aber voraussichtlich nur kleiner/kein Gewinn, da kaum weitere Wertsteigerungen in kurzem Zeitraum erwartbar. Problematik Gesamtplan? Schamfrist mind. sechs/zwölf Monate?
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