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Außerordentliche Einkünfte,Sonstige Einkünfte,Einmalzahlung

Mein Mdt. hat im Jahr 2020 eine „ausschließlich einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nr. 5 EStG“ erhalten. Hier handelt es sich um eine Einmal-Auszahlung aus einem Pensionsfonds der G Versicherung. Besteht hier die Möglichkeit, die Fünftel-Regelung gem. § 34 EStG anzuwenden? Handelt es sich hier um außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG? Oder ist diese einmalige Rentenauszahlung nach § 22 EStG zu versteuern?
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