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Übergabevertrag mit Zahlungsauflage,Zuordnung der Anschaffungskosten,nachträglich

Sachverhalt Schenker überträgt 2020 seiner Tochter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkweise folgende Immobilien: a) Berlin, Anschaffung 2013 b) Fellbach, Anschaffung 2013 c) 50-%-Anteil an vermögensverwaltender GbR: zwei Immobilien, Anschaffung 1998 Einzige Gegenleistung der Tochter: 310.000 € Im notariellen Schenkungsvertrag wird eine seitens der Tochter an den Vater als Schenkender zu erbringende Gegenleistung i.H.v. 310 T€ der gesamten Schenkung zugeordnet. Problem: § 23 EStG: Die beiden Immobilien a) und b) unterschreiten die Zehnjahresfrist des § 23 EStG. Folge: Entstehen (anteiliger) Einkommensteuer gem. § 23 EStG. Frage: Kann zum notariellen Schenkungsvertrag eine nachträgliche Zusatzvereinbarung getroffen werden, dass die Gegenleistung nur bzgl. des 50-%-GbR-Anteils zu erbringen ist? Findet dies finanzamtliche Anerkennung?
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