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Pensionsrückstellung,Versorgungszusage

Sachverhalt: Einzelunternehmer A e.K. ist über 55 Jahre alt und betreibt ein Maschinenbau-Unternehmen. In der Bilanz ist eine Pensionsrückstellung in Höhe von 60.000 € passiviert für einen ehemaligen Arbeitnehmer (Vater von A). Es ist geplant, am 31.12.2022 die Betriebsaufgabe zu erklären. Die Rückstellung für die Pension wird erfolgswirksam aufgelöst. Eine Zahlung von A an den ehemaligen Arbeitnehmer (Vater von A) erfolgt nicht. Frage: Fällt die Auflösung der Pensionsrückstellung unter den ermäßigt besteuerten Aufgabegewinn nach § 34 EStG oder unter die Regelbesteuerung?
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