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§ 24b Abs. 1 S. 2 EStG,Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,Haushaltszugehörigkeit

Eine Mandantin hat eine behinderte Tochter (50 Jahre alt), welche hilflos ist und in Hamburg ein Fernstudium absolviert. Unsere Mandantin wohnt in Bad Harzburg. Die Tochter ist mit Nebenwohnsitz in Bad Harzburg gemeldet und die Mutter fährt regelmäßig zu ihrer Tochter nach Hamburg. Die Mutter erhält Kindergeld für ihre Tochter. Das Finanzamt verweigert den Entlastungsbetrag. Jetzt ist unsere Frage: Da die Tochter noch das Fernstudium absolviert, zählt dann hier auch der Grundsatz der Haushaltszugehörigkeit gem. dem Entlastungsbetrag? Die Tochter wird vom Pflegedienst 24 Std. am Tag betreut.
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