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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Anschaffung

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Unsere Mandantin hat mit Kaufvertragsdatum 23.12.2004 (Übergang Nutzen und Lasten zum 01.01.2005) entgeltlich Grundbesitz auf ihre Kinder (ideelles Miteigentum) übertragen. Hierbei hat sich unsere Mandantin (nebst ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann) ein lebenslängliches und in das Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht vorbehalten. Am 28.04.2016 erfolgte im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrags die Rückübertragung der jeweils hälftigen Miteigentumsanteile auf die Mutter. Die Nießbrauchsrechte wurden in diesem Zuge gelöscht (Zusammenfall von Eigentum und Nießbrauchsrecht), die Übertragung des Grundbesitzes erfolgte durch befreiende Schuldübernahme (Übernahme von Verbindlichkeiten aus mehreren Darlehen). Nun hat unsere Mandantin das Grundstück veräußert. Handelt es sich bei der Übertragung im Jahr 2016 um eine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG (so dass die nun vorgenommene Veräußerung zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führt) oder wirkt sich hier zu Gunsten der Mandantin aus, dass diese durch den Vorbehaltsnießbrauch wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks geblieben ist?
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