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Unfallrente,§ 3 Nr. 1a EStG,Steuerfreiheit

Herr M ist Beamter im Ruhestand und hatte einen Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein. Seit November 2017 erhält Herr M neben seiner Pension eine Rentenzahlung wegen des Unfalls und der dadurch entstandenen Minderung der Erwerbsfähigkeit von der Unfallkasse Baden-Württemberg. Frage: Ist die Rente von der Unfallkasse einkommensteuerpflichtig?
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