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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG,Mischfall

Mein Mandant gründete gemeinsam mit drei weiteren Gesellschaftern mit Notarvertrag vom 08.10.2004 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zweck der Gesellschaft ist die Renovierung, Verwaltung, Vermietung und gegebenenfalls Veräußerung des Grundbesitzes. Mit selbem Tag erwarb die Gesellschaft ein bebautes Grundstück in das Gesamthandsvermögen. Im Innenverhältnis bestanden die Beteiligungsverhältnisse 1/3, 1/3, 1/6, 1/6 (mein Mandant). Mit Vertrag vom 04.05.2015 erwarb mein Mandant weitere 1/3 Gesellschaftsanteile von einem ausscheidenden Gesellschafter. Die Gesellschaft hält nach wie vor lediglich das 2004 erworbene Grundstück, die Erklärungen wurden mandantenseitig erledigt und Einkünfte aus V+V festgestellt. Nun soll das 2004 erworbene Grundstück veräußert werden. Anschließend sind in der Gesellschaft keine Grundstücke mehr vorhanden. Es stellt sich die Frage, ob der Veräußerungsvorgang insgesamt für meinen Mandanten als privates Veräußerungsgeschäft zu sehen ist. Ich bitte hierzu um Ihre Einschätzung. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob eine Besteuerung nur auf das 2015 erworbene Drittel anzuwenden ist, da für die Ursprungsbeteiligung die Zehnjahresgrenze abgelaufen ist.
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