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Einkommensteuer,Veranlassungszusammenhang,Vorweggenommene Betriebsausgaben

Die GmbH & Co. KG eines Mandanten von mir wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2021 gegründet. Nun sind für den späteren Geschäftsvertrieb (Bau von Wohnungen) schon vorher Kosten angefallen, die dem Kommanditisten in Rechnung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um Planungskosten etc., die im Zeitraum April und Mai 2021 angefallen sind, aber dem späteren Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG zugeordnet werden können. Fragestellung: Können diese Vorgründungskosten bei der GmbH & Co. KG als Betriebsausgabe bzw. Kosten geltend gemacht werden, obwohl die Gesellschaft noch nicht gegründet wurde?
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