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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,§ 23 EStG

Frau LK ist 2018 verstorben. Sie war alleinige Eigentümerin des Eigenheims. Das Eigenheim wurde von ihr und ihrem Ehemann (WK) ausschließlich alleine bewohnt und privat genutzt. Nach ihrem Tod wohnt nunmehr der Ehemann (WK) alleine im Objekt. Er ist lediglich über ein Wohnrecht berechtigt, dieses Eigenheim zu nutzen. Erbe dieses Eigenheims wurde ihr Sohn (FO) aus erster Ehe (also nicht Sohn von WK). Herr WK hat seine laufenden Kosten (Strom, Heizung, Wasser/Kanal usw.) für dieses Eigenheim selbst getragen. Nunmehr möchten sich WK und FO (Stiefsohn) über das Objekt auseinandersetzen. Überlegung: Wenn WK das Objekt von FO erwirbt und anschließend das Objekt verkauft, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, Anschaffung und Verkauf innerhalb von zehn Jahren. Allerdings möchte WK hierzu prüfen, ob ggf. der Verkauf doch einkommensteuerfrei wäre, weil er dieses Objekt im Jahr der geplanten Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat. Oder bleibt die Nutzung nur durch Wohnrecht hier außer Ansatz bei der Beurteilung eines privaten Veräußerungsgeschäfts (da eben kein Eigentümer)?
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