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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Veräußerung Grundstück

Die Personen A und B erwerben als natürliche Personen eine Immobilie, die zum Privatvermögen gehört und die zu fremden Wohnzwecken vermietet ist. Die Immobilie wird nach dem Erwerb umfangreich renoviert, sodass nachträgliche Herstellungskosten entstehen (Anschaffungskosten insgesamt 550.000 €). Zwei Jahre später wird die Immobilie an eine GbR für 1.000.000 € veräußert. An dieser GbR sind die Personen A und B zu je einem Drittel beteiligt. Entsteht für A und B dadurch ein Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft? Wenn ja, entsteht dieser nur anteilig, weil A und B das Objekt vorher schon gehört hat?
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