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Verlustvorträge,§ 15a EStG

Eine GmbH hat zwei Anteilseigner mit 49 % (A) und 51 % (B). Des Weiteren ist an der GmbH eine atypisch stille Gesellschafterin mit 33 % (C) am Gewinn und Verlust beteiligt. Nun soll der „klassische“ Gesellschaftsanteil des Gesellschafters A in Höhe von 24 % an den Gesellschafter B zum Nominalwert veräußert werden, und der Veräußerer A bekommt stattdessen die atypisch stille Beteiligung in Höhe seiner verkauften Anteile, so dass letztendlich die Anteile der Gesellschafter 25 % (A) bzw. 75 % (B) betragen und zwei atypisch stille Gesellschafter (A mit 24 % und C mit 33 %) an der GmbH beteiligt sind. Die GmbH hat zum Bilanzstichtag Verlustvorträge von ca. 1 Mio. € und die atypisch stille Gesellschafterin hat einen verrechenbaren Verlust i.S.d. § 15a gem. GuE von ca. 400 T€. Fragen: 1. Kann derselbe Gesellschafter gleichzeitig klassisch und atypisch still an der GmbH beteiligt sein? 2. Was passiert mit den Verlustvorträgen?
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