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Rentenbesteuerung,Doppelbesteuerung

Folgender Sachverhalt: Mandant bezieht Rente aus der DRV (01.06.2017) + Versorgungswerk Architekten (01.02.2013) + Nordrheinische Ärzteversorgung (01.05.2001). In den Bescheiden 2018 + 2019 ist auch bereits der Vorläufigkeitsvermerk enthalten. Die Bescheide ab 2014 sind zudem alle „unter Vorbehalt der Nachprüfung“. Kann mein Mandant bereits jetzt die Bescheide hinsichtlich der „Doppelbesteuerung“ ändern lassen unter Vorlage der geforderten Unterlagen oder muss er warten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
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