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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,§ 23 EStG

Unser Mandant hat ein Sondernutzungsrecht an Kellerräumen, die derzeit an ein Zahnlabor vermietet werden. Nun soll im Jahr 2022 dieses Sondernutzungsrecht an das Zahnlabor veräußert werden. Das Sondernutzungsrecht wurde wie folgt angeschafft: Ein Teil der Kellerräume wurde außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist angeschafft. Der zweite Teil der Kellerräume wurde 2013 durch Tausch gegen andere Kellerräume angeschafft. Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, welches der Einkommensteuer unterliegt? Falls ja, wie kann der Wert des Sondernutzungsrechts des Tauschs aus dem Jahr 2013 ermittelt werden?
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